|
|
|
 |
 |
 |
 |
AGB |
 |
|
|
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma BEWO GmbH, Daimlerstraße 8, 27793 Wildeshausen
|
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
|
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BEWO GmbH(Nachfolgend ››BEWO‹‹) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2.Alle Vereinbarungen, die zwischen dem BEWO und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
|
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
|
2.1.Die Angebote von BEWO sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Fax,e-mail) Bestätigung von BEWO.
2.2.Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bewo ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot inerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei BEWO anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich gemäs Ziffer 2.1. oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
2.3.Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von BEWO zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes durch BEWO Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.
2.4.Die Preisangaben im Hauptkatalog, auf der gesonderten Preisliste uns auf der Website sind unverbindlich. Verbindlich sind immer die Preise der neusten Preisliste. Die Preise gelten ab Lager BEWO.
2.5.Sämtliche Preise werden in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Für EU-Mitglieder entfällt die deutsche Mehrwertsteuer, wenn diese Kunden bei Auftragserteilung ihre geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (IDNR) angeben und die Ausfuhr ins EU-Ausland nachweisen.
2.6.Bewo hält sich an bestätigte Aufträge bis zum Liefertermin gebunden, solange der Käufer seine aus denm Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen einhält.
2.7.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte uns sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.8.Die Verkaufsangestellten von BEWO sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.9.Diese AGB steht dem Käufer im Hauptkatalog, der neusten Preißliste und unter www.Bewo-design.de zur Verfügung.
|
§ 3 Mindermengen, Bestellvorgang
|
3.1.BEWO ist nicht verpflichtet, Erstaufträge unter einem Wert von 500.-€ anzunehmen. Die Regelungen für Folge unter diesem Wert kann der Kunde dem Kapitel "Auftragsablauf und Versand" der Preisliste entnehmen.
3.2.Bestellungen sind schriftlich und zwar entweder per Brief, per Fax, per e-mail oder online zu erteilen, dürfen jedoch keinesfalls doppelt, also per Brief und Telefax oder per Brief und per e-mail erteilt werden. Kosten die durch derartige Doppelbestellungen entstehen, werden von Bewo dem Käufer in Rechnung gestellt.
|
§ 4 Musterkauf
|
4.1.Auf Wunsch des Käufers ist der Versand einzelner Musterstücke möglich. BEWO behält sich vor, einzelne Kollektionteile vom Musterversand auszuschließen. Der Versand erfolgt auf dem europäischen Binnenmarkt fracht- und verpackungskostenfrei. Die Bezahlung erfolgt in Deutschland und Österreich per Nachnahme und in allen anderen Ländern gegen Vorkasse.
4.2.Der unversehrte Mustergegenstand kann originalverpackt und für BEWO fracht- und verpackungskostenfrei gegen eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes an BEWO zurückgeschickt werden. Die Rücksendung ist jedoch nur innerhalb einer Frist von einem Monat ab Eintreffen des Mustergegenstandes beim Käufer möglich.
4.3.Muster von Sonderanfertigungen (z.B. Sonderlackierungen, Sondermaße) sind von der Rücksendung gegen Gutschrift ausgeschlossen. Zurückgesendete Musterstücke, von denen nur Teilkomponenten weiterverwendet werden können (z.B. Polstertops mit Stoffbezug) werden auch nur zu diesem Teil gutgeschrieben (z.B. Weißpolster).
4.4.Sonderanfertigungen, Lackierungen, Polster und dergleichen erfordern nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine-je nach Einzelfall-zu vereinbarende Anzahlung
|
§ 5 Verpackung, Montage
|
5.1Sämtliche Kaufgegenstände sind durch eine Lagerverpackung und bei Versendungskauf durch eine zusätzliche, speditionsgerechte Transportverpackung geschützt. Die Kosten für die Transportverpackung sind vom Käufer zu tragen und der Preisliste ("Auftragsablauf uns Versand") zu entnehmen.
5.2.Der Käufer ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial auf eigene Kosten zu entsorgen.
5.3.Die Ware kommt teilweise unmontiert zur A uslieferung. Eine Haftung für unrichtige Montage durch den Käufer ist ausgeschlossen. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist BEWO lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
|
§ 6 Zahlungsbedingungen
|
6.1.Die Kaufpreiszahlung erfolgt gegen Vorkasse. Bei Vorkasse (Zahlungseingang bei BEWO vor Lieferung) gewährt BEWO eine Zinsvergütung von 2% vom Rechnungsbruttobetrag. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder bei Zahlung per Nachnahme gewährt BEWO keine Zinsvergütung.
6.2.Die Zahlung des Kaufpreises per Nachnahme ist nur für Deutschland und Österreich möglich, wenn eine Anzahlung in doppelter Höhe der Frachtkosten geleistet wird. Diese Anzahlung dient als Sicherheitsleistung für einen möglichen Rücktransport bei Annahmeverweigerung.
6.3.Bei laufender Geschäftsbeziehung und auf Antrag des Kunden ist die Eröffnung eines Rechnungskontos mit einem zu vereinbarenden Kreditlimit möglich. Zur Bearbeitung des Antrages benötigt BEWO ca. 3 Wochen. Die Höhe des Kreditlimits ist abhängig von der Kreditfähigkeit des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, ein Zahlungsziel von 14 Tagen einzuhalten. Bei Überschreitung dieses Zahlungsziels und bei Versand der ersten Mahnung ist BEWO berechtigt, das Kreditlimit bis zur Zahlung zu sperren bzw. im Fall der zweiten Mahnung zu löschen. BEWO ist dann berechtigt, jede weitere Belieferung des Käufers auf Rechnung zu verweigern.
6.4.BEWO ist berechtigt, ab einem Monat ab Datum der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Ist BEWO in der Lage einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist BEWO berechtigt, diesen Schaden geltend zu machen.
6.5.Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BEWO anerkannt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
|
§ 7 Lieferfristen
|
7.1.Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
7.2.Liefer und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BEWO die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von BEWO oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat BEWO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BEWO, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.3.Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird BEWO von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenserstzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich BEWO nur dann berufen, wenn BEWO den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
7.4.Sofern BEWO die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von BEWO.
7.5.BEWO ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
7.6.Die Einhaltung der Liefer-und Leistungsverpflichtung von BEWO setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
7.7.Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist BEWO berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
|
§ 8 Gefahrübergang, Versendungskauf
|
8.1.Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, bzw. sobald die Ware das BEWO Lager in Wildeshausen verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
8.2.Bei Versendungskauf beauftragt BEWO im Namen des Käufers gegen Zahlung einer Frachtkostenpauschale laut der zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Preisliste eine Spedition mit der Lieferung frei Haus. Die Kosten der Transportversicherung und der Transportverpackung sind in dieser Frachtkostenpauschale enthalten.
8.3.Selbstabholung ab Lager Wildeshausen ist rechtzeitig vorher ausdrücklich zwischen dem Käufer und BEWO zu vereinbaren. Läst der Käufer vom BEWO-Lager Wildeshausen durch seinen eigenen Spediteur abholen, ist er für den Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung selbst verantwortlich. Bei Selbstabholung trägt der Käufer die Kosten der Transportverpackung und der Transportversicherung selbst.
8.4.Der Käufer verpflichtet sich, die Sendung bei Empfang unverzüglich auf Vollzahligkeit, Richtigkeit der Artikel und offensichtliche Transportschäden hin zu überprüfen. Werden Schäden oder Fehlmengen festgestellt, muss der Käufer diese auf dem Frachtbrief vermerken und vom Frachtführer bestätigen lassen. Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf versteckte Transportschäden und Bruch hin zu überprüfen. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Käufer unverzüglich BEWO benachrichtigen. Die Transportverpackung ist vom Käufer für den Rücktransport der Ware aufzubewahren. Holt der Käufer die Ware selbst ab, gilt die Sendung ab Übernahme Lager BEWO als empfangen.
|
§ 9 Abnahmeverzug
|
9.1.Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder ist die Abnahme aus sonstigen, vom Käufer zu vertretenden Umständen nicht möglich, so ist Bewo berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden vom Käufer ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Lager- und sonstige Kosten. Für Gefahrübergang gilt § 8 Ziffer 8.1.
|
§ 10 Eigentumsvorbehalt
|
10.1.Bis zur Erfüllung aller Forderungen(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die BEWO aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden BEWO die folgenden Sicherheiten gewährt, die BEWO auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
10.2.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von BEWO. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für BEWO als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für BEWO. Erlischt das (Mit-) Eigentum von BEWO durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von BEWO an der einheitlichen Sache wertanteilsmäsig (Rechnungswert) auf BEWO übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von BEWO unentgeltlich. Ware, an der Bewo (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
10.3.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltzware entstehenden Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an BEWO ab. BEWO nimmt die Abtretung an. BEWO ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an BEWO abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10.4.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von BEWO hinweisen und BEWO unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
10.5.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers-insbesondere Zahlungsverzug-ist BEWO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
|
§ 11 Rechte des Käufers wegen Mängel
|
11.1.Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Beschreibung von BEWO als vereinbart. Nach dieser Maßgabe werden die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert.
Öffentliche Äuserungen, Anpreisungen oder Werbung von BEWO stellen daneben keine zusätzliche vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11.2.Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Ware.
11.3.Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von BEWO nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen enzsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigefügt hat, nicht widerlegt.
11.4.Der Käufer muß BEWO Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind BEWO unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
11.5.Im Falle einer Mitteilung des Käufers,dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt BEWO nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass :
a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an BEWO geschickt wird;
b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servivetechniker von BEWO zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Schlägt diese Gewährleistung fehl, gewährt BEWO dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass. BEWO ist berechtigt, für nutzung beanstandeter Ware, die dennoch vom Käufer ohne besondere Vereinbarung eingesetzt wurde, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen. Schadensersatzansprüche, insbesondere auch aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Transportverpackung ist vom Käufer für den Rücktransport der Ware aufzubewahren.
Warenrücksendungen könne nur mit Einverständnis von BEWO erfolgen. Die Kosten für selbstständig vorgenommene Nachbesserungen werden, soweit nicht ausdrücklich mit BEWO vereinbart, von BEWO nicht übernommen.
11.6.Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
11.7.Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
11.8.Ansprüche wegen Mängel gegen BEWO stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
11.9.Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, offensichtliche Schäden, Falschlieferung sowie sonstige Mängel hin zu überprüfen. Werden diesbezüglich Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Ware festgestellt, muß der Käufer diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware BEWO schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Erklärung bei BEWO entscheidend. Den Käufer trifft die alleinige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, erlöschen aller Gewährleistungsansprüche, soweit bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Untersuchung der Ware Mängel, Mängelabweichungen, Falschlieferungen und Beschädigungen hätten festgestellt werden können. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe und Ausführung der Ware berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
11.10.Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
|
§ 12 Schlußbestimmungen
|
12.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechtes finden keine Anwendung.
12.2.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Wildeshausen, soweit der Käufer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Bewo ist jedoch berechtigt, statt dieses Gerichtstandes auch den für den Wohn-und Geschäftssitz des Käufers entscheidenden Gerichtsstand zu wählen.
12.3.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
|
Impressum | Gästebuch
|
Druckbare Version
|
|